Mama muss mit – oder PapaIn bestimmen Fällen (z.B. Kleinkinder, Vorschulkinder) ist die Aufnahme einer Begleitperson erforderlich. Die Entscheidung, ob eine Begleitperson notwendig ist, obliegt dem Kostenträger der Maßnahme, in der Regel der Deutschen Rentenversicherung. Als Begleitperson kommen engste Bezugspersonen wie Mutter, Vater, andere Familienangehörige oder Pflegeeltern in Frage. Im gesamten Rehabilitationsverlauf wird die Begleitperson von Ärzten, Therapeuten und Pädagogen in das Behandlungskonzept des Kindes miteingebunden um den Gesundungsprozess des Kindes zu intensivieren und optimieren. Je nach Alter und Indikation des Kindes nehmen die Begleitpersonen an Therapien und Schulungen teil, um den Umgang mit der Erkrankung zu verbessern und aktuellste Informationen über das Krankheitsbild zu gewinnen.
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